Versicherungsschutz

Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle im Schulbereich leider nicht ausschließen. Ihr Kind ist grundsätzlich durch den Gemeindeunfallversicherungsverband kurz GUV genannt, versichert. 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:

  • Schulweg
  • Unterrichtsgänge
  • Unterricht und Pausen
  • Besichtigungen
  • Sportunterricht
  • Schul- und Klassenfeste
  • Wanderungen
  • Mehrtägige Klassenfahrten

 

Falls Sie für Ihr Kind bei einem solchen Unfall ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, informieren sie bitte die Schule, damit eine Unfallmeldung eingereicht werden kann. Sie brauchen dem behandelnden Arzt nur anzugeben, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

Haftpflichtschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Richtet Ihr Kind auf dem Schulweg oder bei einem Mitschüler/einer Mitschülerin einen Schaden an, müssen solche Schäden über Ihre Familienhaftpflicht geregelt werden.

 

Falls Ihrem Kind ein Unfall passiert, geben Sie bitte die ausgefüllte Unfallanzeige in unserem Sekretariat ab.

Die Unfallanzeige erhalten Sie unter folgendem Download oder im Sekretariat.

Download Unfallanzeige