Beurlaubungen

Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben müssen. In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig (1-2 Wochen vorher) einen schriftlichen Antrag.

Ihr Kind kann bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres von der Klassenlehrerin, darüber hinaus von der Schulleitung beurlaubt werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.