Lernmittelfreiheit

Das Lernmittelfreiheitsgesetz NRW legt fest, dass die Erziehungsberechtigten verpflichtet sind, in Höhe des festgelegten Eigenanteils (33% des jeweiligen Durchschnittsbetrages, der für die Grundschule auf 38,-- € festgesetzt wurde) Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.

Dieser Eigenanteil beträgt zur Zeit 12,00 EURO. Von der Zahlung des Eigenanteils sind nur Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Sozialamtes befreit.

Diese Bescheinigung bitte ich schnellstmöglich vorzulegen. Die Schule ist nach § 35 des Sozialgesetzbuches zur Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet.